Aktuelles

Lolli-Test

Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,

für alle Grund- und Förderschulen in NRW werden ab Montag, 10.05.2021 die bisherigen Selbsttestungen (Nasenabstriche) in PCR-Pooltests, sogenannte Lolli-Tests umgestellt. Es handelt sich bei diesem Testverfahren um einen einfachen Speicheltest, mit dem jedes Kind 2 Mal pro Woche in seiner Lerngruppe auf das Corona-Virus getestet wird.

 

Mit dieser Testmethode kann schon bei geringer Virenbelastung eine mögliche Infektion aufgedeckt werden. Dadurch und durch alle weiterhin umzusetzenden Infektionsschutz- und Hygienemaßnahmen (regelmäßiges Händewaschen, Lüften, die Einhaltung des Abstandes, die Maskenpflicht im Schulgebäude, in der Notbetreuung und im Präsenzunterricht) erreichen wir eine größtmögliche Sicherheit und einen nochmals verbesserten Gesundheitsschutz für die Schülerinnen und Schüler sowie für alle Mitarbeiter unserer Grundschule im Präsenzbetrieb.

Testverlauf
Getestet wird in der Schule vor Unterrichtsbeginn wie gewohnt von montags bis donnerstags in der jeweiligen Lerngruppe im Präsenzunterricht. Die Handhabung des Lolli-Tests ist einfach und kindgerecht:

Die Schülerinnen und Schüler lutschen 30 Sekunden lang an einem Abstrichtupfer. Dieses kann ohne das Absetzen der Maske durchgeführt werden, so dass hier kein erhöhtes Infektionsrisiko während des Testdurchlaufs zu erwarten ist.

Die Abstrichtupfer aller Kinder der Lerngruppe werden in einem Sammelgefäß zusammengeführt und als anonyme Sammelprobe (sog. „Pool“) noch am selben Tag in einem Labor nach der PCR-Methode ausgewertet.

 

Diese Methode sichert ein sehr verlässliches Testergebnis. Zudem kann eine mögliche Infektion bei einem Kind durch einen PCR-Test deutlich früher festgestellt werden als durch einen Schnelltest, sodass auch die Gefahr einer Ansteckung noch frühzeitiger erkannt wird.

Kinder, die aufgrund von Krankheit der wöchentlichen Testung nicht nachkommen konnten, die Notbetreuung jedoch benötigen, werden in diesen Ausnahmefällen mit dem bisherigen Selbsttest (Nasenabstrich) nachgetestet.

Aufgehoben ist die Testpflicht in Schulen ab dem 03.05.21 in folgenden Fällen:

Die Immunisierung kann nach § 4 Absatz 5 CoronaSchVO nachgewiesen werden durch

  • Impfschutz: Nachweis einer vor mindestens 14 Tagen abgeschlossenen vollständigen Impfung gegen COVID-19 mit einem in der Europäischen Union zugelassenen Impfstoff

 

  • Genesung nach Corona-Infektion: Nachweis eines positiven Testergebnisses, das auf einer Labordiagnostik mittels Nukleinsäurenachweis (PCR, PoC-PCR oder weitere Methoden der Nukleinsäureamplifikationstechnik) beruht und mindestens 28 Tage sowie maximal 6 Monate zurückliegt

 

  • Genesung und mindestens einfache Impfung: Nachweis eines positiven Testergebnisses (wie oben) in Verbindung mit dem Nachweis der mindestens 14 Tage zurückliegenden Verabreichung mindestens einer Impfstoffdosis gegen COVID-19 mit einem in der Europäischen Union zugelassenen Impfstoff.

 

Negativer Testausfall

Kein Kind der Lerngruppe wurde positiv auf SARS-Cov-2 getestet. Sie erhalten keine Rückmeldung von uns. Der Wechselunterricht läuft wie gewohnt weiter.

 


Positiver Testausfall

Tritt eine positive Pool-Testung auf, bedeutet das, dass mindestens eine Person der Lerngruppe positiv auf SARS-Cov-2 getestet wurde.

In diesem Falle erhalten Sie bis spätestens  morgens vor Schulbeginn des darauffolgenden Tages eine Nachricht von uns. Die Kinder des gesamten Pools (Lerngruppe) befinden sich nun bis zu einem negativen PCR-Testergebnis in häuslicher Isolation. Ein Besuch der Notbetreuung ist ebenfalls nicht möglich.

 

Für den Fall einer notwendigen Nachtestung, in der geklärt wird, wer genau infiziert ist, erhält Ihr Kind rein vorsorglich ein separates Einzelteströhrchen. Dieses erhält es bereits in der nächsten Woche. Diese Nachtestung wird von Ihnen zuhause mit Ihrem Kind durchgeführt und das Teströhrchen muss in der Schule abgegeben werden.

 

Bei der Abgabe des Einzeltests kommen Sie bitte  nicht in das Gebäude. Bringen Sie Ihre Probe bitte an den Seiteneingang (großes Schullogo) der St.Marien-Schule (über die Jakobstraße zu erreichen). Dort befindet sich ein Behälter, der ab 7.15 Uhr für die Einzeltests bereitsteht. Bitte hinterlassen Sie dort den Einzeltest bis spätestens 8.45 Uhr. Die Proben werden von hier aus in das Labor gebracht.

Alternativ können Sie eine Zweittestung bei Ihrem Hausarzt durchführen lassen.

In jedem Fall sind Sie verpflichtet, ein negatives PCR-Testergebnis vorzulegen, damit Ihr Kind sowohl am Präsenzunterricht als auch am Betreuungsangebot wieder teilnehmen kann.

Damit die Benachrichtigung aller Eltern bei einem positiven Testergebnis reibungslos verlaufen kann, ist unbedingt erforderlich, dass wir Sie schnellstmöglich erreichen können. Bitte teilen Sie der Klassenleitung daher mit, wie Sie am besten zu erreichen sind!

 

Weitere Informationen zum Lolli-Test sowie kurze Erklär-Videos finden Sie auf den Seiten des Bildungsportals:

Erklär-Video:

https://www.schulministerium.nrw/sites/default/files/media/video_upload/MSB_Lolli-Test_Zeichentrick%20Erkl%C3%A4rvideo.mp4

Informationen zur Testung:

http://www.schulministerium.nrw/lolli-tests

Im Anhang dieser E-Mail finden Sie die gesamten Informationen noch einmal in einem Schaubild kurz zusammengefasst.

Die Einführung der Lolli-Testungen werden unsere Lehrkräfte für unsere Schülerinnen und Schüler in üblicher Weise behutsam und kindgerecht umsetzen. Die bisherige Durchführung der Schnelltests verlief problemlos, da die Kinder durch Sie als Eltern sehr gut darauf vorbereitet wurden. Wir freuen uns, wenn wir bei der Einführung der Lolli-Testung wieder auf Ihre Unterstützung bauen dürfen. Herzlichen Dank dafür bereits im Voraus!

 

Schulöffnung und Wechselunterricht

Wir gehen davon aus, dass wir am Montag, 10.05.2021 wieder mit dem Präsenzunterricht starten werden und zwar mit der grünen Gruppe.

Sobald wir dazu Informationen erhalten, die die Schulöffnung gesichert bestätigen, werde ich Sie informieren.

 

Herzliche Grüße im Namen des gesamten Teams,

 

Marion Gerson
Schulleiterin

Ablauf der Corona-Lolli-Pooltests

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