Mit erfolgter Bekanntgabe der Allgemeinverfügung ist diese unmittelbar rechtsverbindlich.
Sie können die Allgemeinverfügung zur Vorlage beim Arbeitgeber verwenden.
Wir wechseln ab Donnerstag, 29.04.2021, unmittelbar in das Distanzlernen.
Die Klassenlehrerinnen und Klassenlehrer werden Sie wie gewohnt über die Arbeitspläne, Videokonferenzen etc. informieren.
Die Kinder, die bis jetzt in der Notbetreuung angemeldet waren, werden ab Donnerstag wie angegeben betreut. Wir gehen davon aus, dass alle Kinder, die derzeit im Wechselmodell angemeldet sind, auch weiterhin in die Betreuung kommen werden. Bitte melden Sie der Klassenleitung und der OGS in diesem Fall nur Änderungen bzw. die einzelnen Betreuungstage.
Kontaktdaten der OGS: ogs-delbrueck@ sozialwerk-bildung.de
Sinkt der Wert und bleibt an fünf aufeinanderfolgen Werktagen unter 165, gehen am darauffolgenden Montag die Schulen in den Wechselunterricht über.
Da wir eine Änderung in den tageweisen Wechsel und ein verändertes Testverfahren durchführen, erhalten Sie in Kürze dazu weitere Informationen.
Uns ist sehr wohl bewusst, was diese erneute Veränderung für Sie und Ihre Familien bedeutet und wir hoffen mit jeder Phase des Distanzlernens, dass es das letzte Mal sein wird.
Im Namen des gesamten Teams der St. Marien-Schule danke ich Ihnen herzlich für Ihre Unterstützung.
Bleiben Sie gesund und zuversichtlich!
Herzliche Grüße
M. Gerson
Feststellung der Voraussetzungen gemäß § 28b des Infektionsschutzgesetzes