Aktuelles

Wiederaufnahme des Wechselunterrichrichts

Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,

gestern, am späten Abend, wurden die Schulen mit einer weiteren Schulmail informiert, wie es in der kommenden Woche weitergehen soll.

Ab Montag, 19.04.2021, sollen unsere Schulkinder wieder im Wechselmodell in die Schule zurückkehren. Um so viel Klarheit und Verlässlichkeit zu schaffen, wie es uns als Schule möglich ist, bleiben wir bis zu den Sommerferien immer, wenn wir im Wechselmodell sind, im Rhythmus der blauen und grünen Gruppen (s. Anlage).

Wir beginnen also am Montag wieder mit der blauen Gruppe.

Diese Gruppe kommt somit in der kommenden Woche am Montag und Dienstag in die Schule, wobei Montag der vorgesehene Tag für die Selbsttestung ist.

Die grüne Gruppe kommt von Mittwoch bis Freitag und wird am Mittwoch und Freitag die Selbsttestung durchführen.

Die Gruppeneinteilung bleibt in der Regel so wie vor den Osterferien bestehen.

Die Einteilung erfolgte vorrangig aus Infektionsschutzgründen nach dem Kriterium, ob das Kind an den unterrichtsfreien Tagen die Notbetreuung besuchen soll.

Die Kinder, die die Notbetreuung bereits vor den Ferien in Anspruch genommen haben, sind auch weiterhin in dieser vorgesehen.

 

Hygienevorschriften:


Es gilt weiterhin eine Maskenpflicht auf dem gesamten Schulgelände, einschließlich Schulhof und Spielplatz. Erwachsene müssen eine medizinische Maske tragen, den Schulkindern ist das Tragen einer sogenannten Alltagsmaske gestattet, wenn es in der passenden Größe keine medizinischen Masken gibt.

Es gelten weiterhin die Hygieneregeln vom letzten Jahr, Abstand halten, Hände waschen etc.

 

Das Betreten des Schulgeländes ist nur in der Schule Beschäftigten, den Schulkindern sowie Erziehungsberechtigen zur Wahrnehmung ihrer Schulmitwirkung (z.B. zu einem Gesprächstermin) erlaubt.


Unterrichtsumfang und –inhalte:


Der Stundenumfang bleibt für die einzelnen Jahrgänge ebenfalls in dem Modell wie vor den Osterferien bestehen. (s. Anlage)

 

Inhaltlich sollen weiterhin nach den Vorgaben des Ministeriums vor allem die Fächer Deutsch, Mathematik und Sachunterricht im Präsenzunterricht Vordergrund stehen.

Darüber hinaus wird nach unserer eigenen Festlegung ebenfalls für jede Gruppe mindestens eine Englischstunde pro Woche im Präsenzunterricht erteilt werden.

Die übrigen Fächer und Inhalte können – je nach Zeit, die dann noch zur Verfügung steht - sowohl im Präsenzunterricht als auch im Distanzunterricht erteilt werden.

 

An den Tagen, an denen die Kinder nicht vor Ort in der Schule unterrichtet werden, arbeiten sie im Distanzlernen und werden jeweils an den Schultagen vor Ort dafür mit den entsprechenden Aufgaben und Materialien versorgt.

 

Betreuung:


OGS und Randstundenbetreuung finden weiterhin in einer Notbetreuung für die Familien, die eine Betreuung zu Hause nicht anderweitig organisieren können, statt. Das gilt auch für die OGS-Kinder an den Tagen, an denen sie vormittags zum Unterricht in der Schule sind. Für die Notbetreuung angemeldete OGS-Kinder gehen in diesem Fall im Anschluss an den Unterricht in die Betreuung, die übrigen Kinder treten dem Heimweg an.



Selbsttest:


Hier Abschnitte, zitiert aus der gestrigen Schulmail:

An den wöchentlich zwei Coronaselbsttests nehmen alle Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte und das sonstige an der Schule tätige Personal teil.

Für die Schülerinnen und Schüler werden die Coronaselbsttests ausschließlich in der Schule durchgeführt. Es ist nicht zulässig, sie den Schülerinnen und Schülern nach Hause mitzugeben.

Für die Schülerinnen und Schüler finden die Selbsttests unter der Aufsicht des schulischen Personals statt. Die wöchentlichen Testtermine setzt die Schulleitung fest.

Auch die Teilnahme an der pädagogischen Betreuung setzt die Teilnahme an wöchentlich zwei Coronaselbsttests voraus. (Das heißt, dass Kinder der blauen Gruppe nach zwei Tagen Präsenzunterricht auch in der Notbetreuung einmal einen Selbsttest durchführen werden.)

Wer einen höchstens 48 Stunden alten Negativtest einer anerkannten Teststelle vorlegt, zum Beispiel eines Testzentrums des öffentlichen Gesundheitsdienstes, muss nicht am Selbsttest teilnehmen.

Die Schulleiterin oder der Schulleiter schließt Personen, die nicht getestet sind, vom Schulbetrieb (in Form des Präsenzbetriebes bzw. der pädagogischen Betreuung) aus.

Die Schule weist die Eltern nicht getesteter Schülerinnen und Schüler auf ihre Verantwortung für den regelmäßigen Schulbesuch ihres Kindes (§ 41 Absatz 1 Satz 2 Schulgesetz NRW) und die Gefahren für den Schul- und Bildungserfolg hin. Nicht getestete Schülerinnen und Schüler haben keinen Anspruch auf ein individuelles Angebot des Distanzunterrichts.

Das Datum der Selbtstests, die getesteten Personen und die Testergebnisse werden von der Schule erfasst und dokumentiert. Sie werden nicht an Dritte übermittelt und nach 14 Tagen vernichtet. Diese ausdrückliche Regelung in der Coronabetreuungsverordnung trägt den Belangen des Datenschutzes Rechnung.

Die Schulleiterinnen und Schulleiter weisen Personen mit positivem Testergebnis auf ihre Rechtspflichten zum Umgang mit einem positiven Coronaselbsttest hin (siehe dazu § 13 Coronatest- und Quarantäneverordnung) und informieren das Gesundheitsamt. Die betroffene Person muss von der Teilnahme am (Präsenz-) Schulbetrieb bzw. der Notbetreuung ausgeschlossen werden. Sie muss sich in der Folge in einem Testzentrum oder bei der Hausärztin oder dem Hausarzt unverzüglich einem PCR-Test unterziehen und kann erst nach Vorlage eines negativen Ergebnisses wieder am Schulbetrieb teilnehmen.

Die Schule gewährleistet – soweit erforderlich - die Aufsicht über die in der Schule positiv getesteten Schülerinnen und Schüler, bis die Eltern sie dort abholen oder von einer beauftragten Person abholen lassen.

Eine Übersicht zum Umgang mit einem positiven Testergebnis füge ich Ihnen ergänzend noch an. Bitte unterstützen Sie uns in unserer Arbeit und bereiten Sie Ihr Kind, gerne mit dem im letzten Elternbrief versendeten Video, auf den Selbsttest in der Schule vor und besprechen Sie den möglichen Umgang mit einem positiven Ergebnis. Auch wir werden so verfahren, dass wir in diesem Fall Ruhe bewahren und die entsprechenden Eltern kontaktieren. Die Lerngruppe des Kindes ist erst in dem Fall betroffen, in dem das Ergebnis durch einen positiven PCR-Test bestätigt wurde.

Gestern haben wir in der Betreuung bereits die ersten Kinder bei ihren Selbsttests begleitet. Natürlich waren einige Kinder aufgeregt und ganz gespannt auf ihr Ergebnis. Mit viel Ruhe und Einfühlungsvermögen sowie unter Wahrung der Privatsphäre ist es dem Team der Schule aber gelungen, die Situation für die Kinder so wenig unangenehm wie möglich zu machen. Dies wollen wir in der kommenden Woche im Wechselmodell fortsetzen.

 

Für Sie, liebe Eltern, ist und bleibt die schulische Situation weiterhin herausfordernd und fordert Ihnen ein hohes Maß an Flexibilität ab. Wir, das Team der St. Marien -Grundschule, freuen uns, dass wir auf Ihr großes Engagement und Ihre Unterstützung beim Distanzlernen und auch im Wechselmodell zählen konnten und auch weiterhin können.
Wir hoffen jedoch sehr, dass es uns bald wieder ermöglicht wird, in einen regelmäßigen und „normalen“ Schulbetrieb zurückzufinden.

Bleiben Sie gesund, munter und zuversichtlich!

Wir freuen uns auf ein Wiedersehen mit den Kindern in der kommenden Woche.

 

Herzliche Grüße

M. Gerson

 

Der Elternbrief als Download.

Infoblatt: Umgang mit positiven Selbsttest

Unterrichtsverteilung April - Juli : Jahrgang 1/2

Unterrichtsverteilung April - Juli : Jahrgang 3/4

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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