Der Besuch der OGS beinhaltet laut Erlass vom Ministerium für Schule und Bildung des Landes NRW eine verlässliche Betreuungszeit bis 15.00 Uhr. Somit ist die Teilnahme Ihres Kindes an den Angeboten der Offenen Ganztagsschule bis 15.00 Uhr verpflichtend. Eine Betreuung steht Ihnen von montags bis donnerstags bis 16.00 Uhr und freitags bis 15.00 Uhr für Ihr Kind zur Verfügung.
Sollte Ihr Kind die OGS z.B. aus Krankheitsgründen nicht besuchen können, so melden Sie es bitte über das Ihnen bekannte Abrechnungssystem für das Mittagessen („MensaMax“) bis spätestens 8 Uhr am Fehltag ab. Bei einer späteren Abmeldung wird das Essen für den jeweiligen Tag ausgelöst, geliefert und berechnet. Das Abmelden im Abrechnungssystem entbindet nicht vom Abmelden in der OGS. Bitte rufen Sie stets in der Schule oder in der OGS an, wenn Ihr Kind nicht in die OGS kommt. Die Abmeldung vom Unterricht wird an die OGS weitergeleitet. Sie haben außerdem die Möglichkeit unseren AB zu nutzen.
Informieren Sie uns bitte rechtzeitig über ansteckende Krankheiten Ihres Kindes wie Corona, Röteln, Salmonellen, Keuchhusten, Scharlach, Masern, Windpocken und auch Läusebefall. Die Schule und somit auch die OGS darf während der Krankheitszeit nicht besucht werden.